Die Mitglieder der Schulkonferenz sind an Weisungen des Gremiums, das sie gewählt hat, nicht gebunden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 87 Einberufung und Öffentlichkeit§ 89 Beschlussregelungen →