Jurafuchs

§ 104

BremPsychKG
Kosten des Maßregelvollzugs
Kosten
Stand 2022-12-22
Die Kosten des Maßregelvollzugs werden durch das Land getragen, soweit nicht ein Sozialleistungsträger oder die untergebrachte Person zu den Kosten beizutragen hat. Wegen des Kostenbeitrags der untergebrachten Person gilt § 62 des Bremischen Strafvollzugsgesetzes entsprechend.

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