Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung dieses Gesetzes erhoben werden, unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen von denjenigen, die in Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz von ihnen Kenntnis erlangt haben, an Dritte nur weitergegeben werden, wenn und soweit dies nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften ausdrücklich erlaubt ist.
§ 93
BremPsychKGVerschwiegenheit
Datenschutz
Stand 2022-12-22