Die Einrichtungen melden der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vierteljährlich in anonymisierter Form
Die Meldepflichten nach Satz 1 lassen die Melde- und Informationspflichten im Rahmen der Fachaufsicht unberührt.
Die Meldepflichten nach Satz 1 lassen die Melde- und Informationspflichten im Rahmen der Fachaufsicht unberührt.