Jurafuchs

§ 74

BremPsychKG
Festnahmerecht
Sicherungsmaßnahmen
Stand 2022-12-22
Hält sich die untergebrachte Person ohne Erlaubnis außerhalb der Einrichtung auf, so kann sie durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Einrichtung festgenommen und zurückgebracht werden. Zur Durchsetzung der Maßnahme ist unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Fesselung der Person zulässig.

Meine Notizen

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