Alle an der Erbringung von vorsorgenden, begleitenden, und nachgehenden Hilfen Beteiligten arbeiten eng zusammen, um psychisch erkrankten Personen die für sie bestmögliche Hilfe anzubieten. Dies sind insbesondere
§ 8
BremPsychKGZusammenarbeit im Hilfesystem
Hilfesystem, Planung und Beratung
Stand 2022-12-22