Der Sozialpsychiatrische Dienst leistet der untergebrachten Person und im Bedarfsfall deren Angehörigen während der Unterbringung begleitende Hilfe.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Gestaltung der Unterbringung§ 32 Hausordnung →