(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 19. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 471 - 2120-a-2), das zuletzt durch das Gesetz vom 17. Mai 2022 (Brem.GBl. S. 279) geändert worden ist, außer Kraft.
(2)
Die Erfahrungen mit diesem Gesetz sind bis zum 31. Dezember 2024 zu evaluieren und der zuständigen Deputation zu berichten.