Die untergebrachte Person hat das Recht, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden an die ärztliche Leitung der Einrichtung, die Fachaufsichtsbehörde, die Patientenfürsprecherin oder den Patientenfürsprecher oder die Besuchskommission zu wenden. Die Einrichtungen organisieren die zur Wahrnehmung dieses Rechts erforderlichen Verfahrensabläufe.
§ 84
BremPsychKGBeschwerde
Beschwerde, Rechtsschutz, externe Überprüfung
Stand 2022-12-22