Die oder der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; sie oder er ist für die Ordnung verantwortlich.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 100 Anwendbarkeit der Vorschriften über Ausschüsse§ 102 Beschlußfähigkeit →