Jurafuchs
§ 329

§ 329

LVwG
Örtliche Bekanntmachung und Verkündung
Dritter Teil Schlußvorschriften
Stand 1992-06-02
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport wird ermächtigt, durch Verordnung Form und Verfahren der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung und den Zeitpunkt, an dem sie bewirkt sind, zu bestimmen. Es kann für einzelne Verwaltungsbereiche unterschiedliche Regelungen zulassen.

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