Jurafuchs
§ 1070

§ 1070

ZPO
Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen
Zustellung nach der Verordnung (EU) 2020/1784
Stand 2026-05-06
Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein.

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