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Jurafuchs

§ 259

ZPO
Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
Stand 2026-03-26
Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.

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