Jurafuchs

§ 793

ZPO
Sofortige Beschwerde
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-06
Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, findet sofortige Beschwerde statt.
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5 interaktive Fälle zu § 793 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.