Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.
§ 252
ZPORechtsmittel bei Aussetzung
Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
Stand 2026-05-06