Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.
§ 190
ZPOEinheitliche Zustellungsformulare
Zustellungen von Amts wegen
Stand 2026-05-06