Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
§ 1093
ZPOVollstreckungsklausel
Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
Stand 2026-05-06