Jurafuchs

§ 1082

ZPO
Vollstreckungstitel
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
Stand 2026-05-06
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.