Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/zpo/__1087.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).