Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.Kostenlose Lern-AppDiese Norm interaktiv erleben5 interaktive Fälle zu § 50 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.Prozessführungsbefugnis von Amts wegen→Partei- u. Prozessfähigkeit auf Mandantenseite→Irrtümliche Falschbezeichnungen in Prozesshandlungen nach §§ 133, 157 BGB analog→Partei- und Prozessfähigkeit→← § 49 Urkundsbeamte§ 51 Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung →