Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/zpo/__153.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).