Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil.
§ 741
ZPOZwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-06