Jurafuchs

§ 11

ZPO
Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
Stand 2026-05-06
Ist die Unzuständigkeit eines Gerichts auf Grund der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte rechtskräftig ausgesprochen, so ist diese Entscheidung für das Gericht bindend, bei dem die Sache später anhängig wird.