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Jurafuchs

§ 19a

ZPO
Allgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters
Stand 2026-03-26
Der allgemeine Gerichtsstand eines Insolvenzverwalters für Klagen, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen, wird durch den Sitz des Insolvenzgerichts bestimmt.

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