Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
1 interaktive Fall zu § 747 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.