Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/zpo/__561.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).