Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 834

ZPO
Keine Anhörung des Schuldners
Stand 2026-03-26
Vor der Pfändung ist der Schuldner über das Pfändungsgesuch nicht zu hören.

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