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Jurafuchs

§ 229

ZPO
Beauftragter oder ersuchter Richter
Stand 2026-03-26
Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.

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