Hat auf Grund der einstweiligen Verfügung eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister zu erfolgen, so ist das Gericht befugt, das Grundbuchamt oder die Registerbehörde um die Eintragung zu ersuchen.
§ 941
ZPOErsuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.
Arrest und einstweilige Verfügung
Stand 2026-05-06