Jurafuchs

§ 93

ZPO
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Prozesskosten
Stand 2026-05-06
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.