Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
§ 1112
ZPOEntbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
Stand 2026-05-06