In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden.
§ 944
ZPOEntscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit
Arrest und einstweilige Verfügung
Stand 2026-05-06