Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 402 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.