Jurafuchs

§ 313

ZPO
Form und Inhalt des Urteils
Urteil
Stand 2026-05-06
(1)
Das Urteil enthält:
1.
die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten;
2.
die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben;
3.
den Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist;
4.
die Urteilsformel;
5.
den Tatbestand;
6.
die Entscheidungsgründe.
(2)
Im Tatbestand sollen die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden.
(3)
Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.
Prüfungsschema: Tatbestand Zivilurteil (§ 313 Abs. 2 ZPO)
  1. Einleitungssatz
  2. Unstreitiger Sachverhalt (Geschichtserzählung)
  3. Streitiger Vortrag des Klägers
  4. Kleine Prozessgeschichte
  5. Anträge der Parteien
  6. Streitiger Vortrag des Beklagten
  7. Duplik/Replik
  8. Prozessgeschichte
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Prüfungsschema: Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)
  1. Gesamtergebnis
  2. ggf. Auslegung des Klageantrages
  3. Sonstige Vorfragen
  4. Zulässigkeit
  5. Begründetheit
  6. Prozessuale Nebenentscheidungen
  7. Begründung der Streitwertfestsetzung
  8. Rechtsbehelfsbelehrung
  9. „Unterschrift des Richters“
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Prüfungsschema: Rubrum eines Zivilurteils
  1. Aktenzeichen (§ 4 AktO)
  2. Überschrift (§ 311 Abs. 1 ZPO)
  3. Urteilsart
  4. Eingangsformel
  5. Parteibezeichnung Kläger (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)
  6. Parteibezeichnung Beklagte (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)
  7. Prozessvertreter (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)
  8. Bezeichnung des Gerichts (§ 313 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
  9. Bezeichnung der Richter (§ 313 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
  10. Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)
  11. Abschlussformel
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Prüfungsschema: Entscheidungsgründe bei Parteibeitritt/Parteierweiterung
  1. Zulässigkeit
    1. Zulässigkeit der Klage von oder gegen bereits vorhandener Partei
    2. Zulässigkeit der Klage von oder gegen neue Partei
      1. Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 261 Abs. 2 ZPO
      2. Zulässigkeit des Parteibeitritts/der Parteierweiterung (§§ 263, 267 ZPO analog)
  2. Klagehäufungen
  3. Begründetheit
    1. Begründetheit der Klage von oder gegen bereits vorhandener Partei
    2. Begründetheit der Klage von oder gegen neue Partei
  4. Prozessuale Nebenentscheidungen
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