Jurafuchs

§ 5

ZPO
Mehrere Ansprüche
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
Stand 2026-05-06
Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.