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Jurafuchs

§ 3

ZPO
Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
Stand 2026-03-26
Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.

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