Jurafuchs

§ 3

ZPO
Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
Stand 2026-05-06
Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

5 interaktive Fälle zu § 3 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.