Insoweit zum Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war, sachkundige Personen zu vernehmen sind, kommen die Vorschriften über den Zeugenbeweis zur Anwendung.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 414 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.