Jurafuchs

§ 504

ZPO
Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
Verfahren vor den Amtsgerichten
Stand 2026-05-06
Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.