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Jurafuchs

§ 833a

ZPO
Pfändungsumfang bei Kontoguthaben
Stand 2026-03-26
Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage.

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