Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage.
§ 833a
ZPOPfändungsumfang bei Kontoguthaben
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Stand 2026-05-06