Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl.Kostenlose Lern-AppDiese Norm interaktiv erleben5 interaktive Fälle zu § 35 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.Verkehrsunfall→Zuständigkeit am Erfüllungsort nach § 29 Abs. 1 ZPO→Abgrenzung allgemeiner, besonderer und ausschließlicher Gerichtsstand→Örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung→← § 34 Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses§ 36 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit →