Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung nicht zutrifft, wird das Versäumnisurteil in dem neuen Urteil aufgehoben.
Prüfungsschema: Tatbestand Zivilurteil: Säumnis im Vorverfahren
- Einleitungssatz
- Unstreitiges
- Streitiges Klägervorbringen
- Kleine Prozessgeschichte
- Anordnung der Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens mit Daten
- Feststellung der fehlenden Verteidigungsanzeige des Beklagten
- Ursprünglicher Sachantrag des Klägers und Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils
- Antragsgemäß erlassenes Versäumnisurteil
- Datum der Zustellung des Versäumnisurteils
- Daten des Einspruchs und des Eingangs bei Gericht
- Aktueller klägerischer Antrag
- Aktueller Antrag des Beklagten
- Streitiges Beklagtenvorbringen
- Große Prozessgeschichte
Prüfungsschema: Tatbestand Zivilurteil: Säumnis im Termin
- Einleitungssatz
- Unstreitiges
- Streitiges Klägervorbringen
- Kleine Prozessgeschichte
- Ladung zum Termin mit Daten
- Feststellung des Ausbleibens des Beklagten im Termin
- Ursprünglicher Sachantrag des Klägers und Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils
- Antragsgemäß erlassenes Versäumnisurteil
- Datum der Zustellung des Versäumnisurteils
- Daten des Einspruchs und des Eingangs bei Gericht
- Aktueller klägerischer Antrag
- Aktueller Antrag des Beklagten
- Streitiges Beklagtenvorbringen
- Große Prozessgeschichte
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