Der Gegner ist zur Vorlegung der Urkunde verpflichtet, wenn der Beweisführer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Herausgabe oder die Vorlegung der Urkunde verlangen kann.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
1 interaktive Fall zu § 422 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.