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Jurafuchs

§ 832

ZPO
Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen
Stand 2026-03-26
Das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fällig werdenden Beträge.

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