Als eine Änderung der Klage ist es nicht anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrundes
1.
die tatsächlichen oder rechtlichen Anführungen ergänzt oder berichtigt werden;
2.
der Klageantrag in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt wird;
3.
statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird.
Prüfungsschema: Entscheidungsgründe bei einseitiger Erledigung
- Gesamtergebnis
- ggf. Auslegung des Klageantrags
- Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung
- Zulässigkeit der Feststellungsklage
- Zuständigkeit des Gerichts
- Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO
- Begründetheit der Feststellungsklage
- Ursprünglich zulässige Klage
- Ursprünglich begründete Klage
- Erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit
- Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage aufgrund des erledigenden Ereignisses
Prüfungsschema: Entscheidungsgründe – einseitige Teilerledigungserklärung
- Gesamtergebnis
- Zulässigkeit der Klage
- Zulässigkeit der (restlichen) Leistungsklage
- Zulässigkeit der Feststellungsklage (Erledigungsantrag)
- Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung
- Zuständigkeit des Gerichts, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO
- Feststellungsinteresse, § 256 ZPO
- Objektive Klagehäufung, § 260 ZPO
- Begründetheit der Klage
- Begründetheit der (restlichen) Leistungsklage
- Begründetheit der Feststellungsklage (Erledigungsantrag)
- Ursprünglich zulässige Klage
- Ursprünglich begründete Klage
- Erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit
- Dadurch nun Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage
- Kostenentscheidung
- Vorläufige Vollstreckbarkeit
Prüfungsschema: Sachliche Klageänderung
- Wirksame Erklärung der Klageänderung
- Vorliegen einer Klageänderung (§§ 263, 264 ZPO)
- Privilegierte Klageänderung nach § 264 ZPO?
- Änderung des Streitgegenstands?
- Einwilligung des Beklagten (§§ 263 Alt. 1, 267 ZPO)?
- Ausdrückliche Einwilligung des Beklagten in die Klageänderung (§ 263 Alt. 1 ZPO)?
- Vermutete Einwilligung des Beklagten in die Klageänderung (§ 267 ZPO)?
- Sofern keine Einwilligung des Beklagten: Sachdienlichkeit der Klageänderung (§ 263 Alt. 2 ZPO)?
Prüfungsschema: Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung + Erledigung
- ggf. Auslegung des Klageantrags
- Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung
- Zulässigkeit der Feststellungsklage
- Zuständigkeit des Gerichts
- Feststellungsinteresse (§ 256 Abs.1 ZPO)
- Begründetheit der Feststellungsklage
- Ursprünglich zulässige Klage
- Ursprünglich begründete Klage
- Erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit (Aufrechnung durch Beklagten)
- Dadurch nun Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage
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