Jurafuchs

§ 918

ZPO
Arrestgrund bei persönlichem Arrest
Arrest und einstweilige Verfügung
Stand 2026-06-15
Der persönliche Sicherheitsarrest findet nur statt, wenn er erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern.

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