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Jurafuchs

§ 1118

BGB
Haftung für Nebenforderungen
Stand 2026-04-13
Kraft der Hypothek haftet das Grundstück auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung.

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