Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.← § 1631b Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes →