Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 1212

BGB
Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
Stand 2026-04-13
Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__1212.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).