Jurafuchs

§ 282

BGB
Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
Verpflichtung zur Leistung
Stand 2026-05-04
Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.
Prüfungsschema: Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 (§ 282 BGB)
  1. Schuldverhältnis
  2. Schutzpflichtverletzung
    1. Schutzpflicht
    2. Verletzung der Schutzpflicht
  3. Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
    1. Haftungsmaßstab des Schuldners (§ 276 Abs. 1 BGB)
    2. Vertretenmüssen des Schuldners
      1. Eigenes Vertretenmüssen
      2. Zurechnung des Verschuldens eines Dritten (§ 278 BGB)
  4. Unzumutbarkeit (§ 282 BGB)
  5. Schaden (§§ 249 ff. BGB)
Mit diesem Schema in Jurafuchs üben