Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet.
§ 562c
BGBAbwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
Pfandrecht des Vermieters
Stand 2026-05-04