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Jurafuchs

§ 562c

BGB
Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
Stand 2026-04-13
Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet.

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